Hausordnung
1 Hausordnung - Geltungsbereich
Willkommen bei Trösch - Tanzschule in Konstanz Trösch – Tanzschule in Konstanz, Trösch GmbH, Markgrafenstraße 26, 78467 Konstanz
diese Hausordnung ist gültig
für Besucher, Nutzer, Gäste oder sonstige Personen
- nachfolgend Besucher -
sowie Räumlichkeiten von Trösch - Tanzschule in Konstanz und alle externen Unterrichte
- nachfolgend Tanzschule -
egal aus welchem Grund (Tanzunterricht, Gastronomiebesuch) diese die Räumlichkeiten betreten und unabhängig davon ob eine Veranstaltung d urchgeführt wird.
2 Hausrecht
Trösch - Tanzschule in Konstanz steht in den Räumlichkeiten das alleinige Hausrecht zu.
Den Anweisungen der Tanzschule ist Folge zu leisten.
Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder auch zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
Besuchern wird der Zutritt zur Tanzschule verweigert oder verwiesen, wenn diese: g die Anordnungen nicht befolgen
- erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
- gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalttaten bereit sind
- ein Hausverbot besteht
3 Typisch – Trösch - Tanzschule in Konstanz
In der Tanzschule verwenden wir das wertschätzende und respektvolle Du. Dies ist die Grundlage für den Umgang miteinander – höflich und respektvoll. Wir – Tanzschule in Konstanz - unterrichten nach den fluup-Grundsätzen – gästeorientiert und individuell. Beim Tanzen ist darauf zu achten, dassraum- und personenangepasst getanzt wird. Wir nehmen aufeinander Rücksicht.
Es gibt keine Kleidungsvorschriften für den Unterricht.
Jedem wie es gefällt und auch angemessen ist.
Natürlich ist im sportlichen Bereich z.B. HipHop andere Kleidung sinnvoll wie im Gesellschaftstanz
Dies gilt auch für das Schuhwerk! Bitte Rücksicht auf die anderen Besucher und auch auf die Tanzfläche.
4 Sauberkeit
Die Räumlichkeiten bzw. die Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern sorgsam zu behandeln, in einem sauberem Zustand zu hinterlassen sowie Beschädigungen zu vermeiden.
5 Werbung und Dekoration
Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Tanzschule grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht durch schriftliche Genehmigung der Tanzschule im Einzelfall gestattet wurden.
Die Verteilung von Werbematerialien, Flugzetteln und Zeitschriften im Geltungsbereich ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung der Tanzschule gestattet.
6 Getränke und Speisen
Im Gastronomiebetrieb der Tanzschule ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen nicht erlaubt. Das Füllen von Flaschen und Gläsern mit Wasser aus den Wasserhähnen der Toilettenanlagen ist untersagt.
In der Tanzschule gilt ein „verstärkter Jugendschutz“ d.h. kein Alkohol für Schülerinnen und Schüler in unseren Räumlichkeiten weder im Tanzunterricht noch bei Veranstaltungen, auch wenn diese laut Gesetz konsumieren dürften. Alkoholisierten Jugendlichen wird kein Anlass gewährt.
7 Haftung/Gefahrentragung
Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt.
Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
8 Rauchen
In der Tanzschule sowie im Gebäude ist das Rauchen generell verboten.
9 Fundsachen, Personen- und Sachschäden
In der Tanzschule gefundene Gegenstände sind an der Theke abzugeben. Entstandene Personen- und Sachschänden sind sofort beim Thekenpersonal oder bei Inga oder Sven Trösch zu melden.
10 Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
11 Infektionskrankheiten
Bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten sind wegen Infektionsgefahr Inga oder Sven Trösch unverzüglich zu benachrichtigen.
12 Recht am eigenen Bild
Das Filmen und Fotografieren durch Besucher zu privaten Zwecken ist verboten. Wird während des Unterrichts oder einer Veranstaltung durch die Tanzschule oder beauftragte Unternehmen in Bild und Ton aufgezeichnet, ist es möglich, dass der einzelne Besucher als Teil des Publikums in der Aufzeichnung (z.B. im Rahmen einer Sendungsausstrahlung bzw. Produktion, etc.) erscheint. Der Besucher stimmt der räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung einer solchen Aufzeichnung mitseinem Bild mit Betreten der Tanzschule zu.
Eine Vergütung von Rechten findet insoweit nicht statt.
13 Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2023 in Kraft. Besucher erkennen mit Betreten der Tanzschule diese Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung kann von der Tanzschule jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Sollte ein Teil der Hausordnung unwirksam sein, berührt dies die restlichen Teile der Hausordnung nicht. Streitigkeiten mit der Tanzschule unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird Konstanz als Gerichtsstand vereinbart.
14 Pflege, Überprüfung, Aktualisierung
Die Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Bedarf revidiert bzw. aktualisiert.
15 Mitgeltende Dokumente
Dazu gehören die Geschäftsbedingungen – außerdem das Hygienekonzept der Tanzschule.
Konstanz, 01.09.2023
Interessiert? Fragen?
Gern beraten wir Euch telefonisch unter +49 (0)7531 - 54411 oder schickt uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular!
Sonst bitte einfach anmelden und lostanzen. Wir freuen uns auf Euch!
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